ALEXANDER SCHOLL   Master of Mediation (MM) | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. +49 981 97 25 99 0 · Fax +49 981 97 25 99 50
 




Verteidigung im Steuerstrafrecht

Gut geschulte Steuerfahnder und die Möglichkeit des elektronischen Datenab-
gleichs spüren zunehmend Steuersünder auf. Steuerstrafverfahren sind durch medienwirksame Durchsuchungen bei Großbanken in der Öffentlichkeit bekannt geworden, zumal Steuerstrafverfahren auch gegen Anleger und Bankkunden eingeleitet worden sind.

Gerade für Beamte und Freiberufler haben diese Verfahren im Falle einer Verur-
teilung – neben der Strafe und den Rückforderungen des Finanzamts die den hinterzogenen Betrag um ein Vielfaches übersteigen können – die existenzbe-
drohende Nebenfolge eines berufs- oder dienstrechtlichen Verfahrens.

In der Regel erfährt der von solchen Verfahren Betroffene vom Steuerstrafver-
fahren erst durch die – oftmals gleichzeitige – Durchsuchung seiner Wohnung
und Arbeitsstätte. Die Steuerfahndung zeichnet sich auch hier durch Befugnisse aus, die zum Teil über die der Polizei und Staatsanwaltschaft hinausgehen.

Schon während einer Durchsuchung sollte trotz des meist erheblichen psychischen Drucks Ruhe bewahrt und sofort ein spezialisierter Verteidiger hinzugezogen wer-
den, der das Verfahren diskret und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen betreut – vor allem, dem Steuerfahnder gegenüber deutlich macht, dass alle seine Tätig-
keiten überwacht werden.

Die Einigungsbereitschaft auf Seiten der Finanzverwaltung, Verfahren durch „tat-
sächliche Verständigung“ zu beenden, sollte taktisch stets gefördert werden.

Ich erarbeite mit Ihnen die Strategien, während die Steuerfahndung die sicher-
gestellten Unterlagen auswertet.

 





›› Selbstanzeige