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ALEXANDER SCHOLL Master of Mediation (MM) | Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. +49 981 97 25 99 0 · Fax +49 981 97 25 99 50 |
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Beratung bei der Selbstanzeige
Steuerhinterziehung ist zu einer Art Volkssport geworden. Ein Großteil der Steuer- zahler begeht im Laufe seines Lebens Steuerhinterziehungen – sei es, dass Putz- frau oder Kindermädchen schwarz beschäftigt werden oder geerbtes Vermögen weiter auf Schweizer Nummernkonten gelagert wird.
Dennoch entscheiden sich manche Steuerpflichtigen aus ganz unterschiedlichen Motiven, sich der Last des möglichen Vorwurfs zu entledigen und versuchen, ihre Strafbarkeit der vollendeten Steuerhinterziehung rückwirkend zu beseitigen. Dies ist nach deutschem Recht mit gewissen Einschränkungen möglich, wobei die Steu- erstraffreiheit praktisch erkauft werden muss.
Doch auch die Risiken einer solchen Selbstanzeige sind zu beachten. Ist die An- zeige zu ungenau, kann sie unwirksam sein, weil das Finanzamt aufgrund der Angaben in die Lage versetzt werden muss, die Steuern nachträglich durch ge- änderten Steuerbescheid zu erheben und eine bereits erfolgte Veranlagung zu berichtigen.
Die Besteuerungsgrundlagen müssen daher aufgeschlüsselt nach Veranlagungs- zeiträumen angegeben werden. In der Regel leitet das Finanzamt unmittelbar ein Ermittlungsverfahren ein. Dies setzt einen sog. Sperrtatbestand als Ausschluss- grund für die strafbefreiende Selbstanzeige.
Weitere Ausschlussgründe sind das Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbe- hörde zur steuerlichen Prüfung, die Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- und Bußgeldverfahrens gegenüber dem Täter oder seinem Bevollmächtigten und die Entdeckung der Tat und Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis des Täters hiervon im Zeitpunkt der Berichtigung. Schließlich ist zu beachten, dass die strafbefreien- de Wirkung der Selbstanzeige nur dann eintritt, wenn die Steuerschulden binnen der vom Strafsachen-Finanzamt gesetzten Frist beglichen werden können.
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Selbstanzeige
Ich berate mit Ihnen, ob es ratsam ist, den Weg der Selbstanzeige zu beschreiten. Ich begleite Sie bei diesem Vorhaben, um die damit ein- hergehenden erheblichen wirt- schaftlichen und strafrecht- lichen Risiken so weit wie möglich in Grenzen zu halten.
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