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Arbeitsrecht .... was ich für Sie bei einer Kündigung tun kann
Eine Kündigung bedeutet, dass auf kurz oder lang Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist - wenn Sie sich nicht dagegen wehren.
Bei Maßnahmen gegen die Kündigung stehen zwei Ziele im Vordergrund: entweder eine angemessene Abfindung (und Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitsamt) oder Ihre Weiterbeschäftigung. Fälle, in denen eine Rechtsverteidigung von vorn- herein aussichtslos ist, sind sehr selten. Als Arbeitnehmer werden Sie von unserer Rechtsordnung sehr gut geschützt.
Gegen eine Kündigung gehen Sie vor Gericht oder außergerichtlich vor. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, dann müssen Sie aber immer darauf achten, dass Sie die 3-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage einhalten. Sonst ist alles zu spät.
Grundsätzlich können Sie sich selbst helfen, denn vor den Arbeitsgerichten brau- chen Sie keinen Anwalt. Wenn Sie aber eine Rechtschutzversicherung haben oder Prozesskostenhilfe erhalten, sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Abfindung
Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Für die Berechnung müs- sen Sie zunächst von der Dauer Ihrer Beschäftigung ausgehen und pro Beschäfti- gungsjahr ein drittel bis ein halbes Bruttomonatsentgelt ansetzen. Weiterhin ist dann aber auch von Bedeutung, ob Ihr Arbeitgeber im Hinblick auf die Kündi- gung gute oder schlechte Karten hat. Dies hängt davon ab, wie fundiert Sie die Kündigung anzugreifen vermögen. Hinzu kommen dann noch zahlreiche weitere Faktoren, die eine Abfindung erhöhen können, zum Beispiel der Druck auf den Arbeitgeber und die sonstige Ausgestaltung Ihrer Arbeitsbedingungen.
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