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Beratung bei Vermögensnachfolge
Mit der stark gewachsenen und schnell weiterwachsenden Vermögensbildung
der Bürger wächst auch die Bedeutung des Erbrechts und der Gestaltung durch
lebzeitige Vereinbarungen. Ratsuchende Erblasser und Erben benötigen heute eine professionelle Orientierungs- und Entscheidungshilfe.
Viele Erb- und Pflichtteilsprozesse sind zu vermeiden, wenn zuvor
Rat eingeholt wird. Ein eigenhändiges oder notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag
allein geben keine rechtliche Sicherheit.
Bei der zivilrechtlichen Gestaltung sind aber auch die Prinzipien
des Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht zu beachten. Bereits bestehende
Regelungen, oft nach notarieller Konzeption bzw. mit Hilfe eines Steuerberaters getroffen, müs- sen von Zeit zu Zeit überprüft werden.
Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten
Verhandlungen sind nicht bei allen
Konflikten möglich. Manchmal muss ein An- spruch
auf gerichtlichem Weg durchgesetzt werden.
Im schlimmsten Fall führen unterschiedliche
Positionen zu einem Erb- oder Pflicht-
teilsprozess.
Die gerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
gewinnt
immer mehr an Bedeutung. Das gilt auch
für Auskunftsansprüche.
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